Kreistag
Als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts handelt der Landkreis München durch seine Organe; den Kreistag, den Kreisausschuss, sonstige beschließende Ausschüsse und durch die Landrätin.
Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Kreistag des Landkreises München setzt sich aus der Landrätin Johanna Rumschöttel und 70 Kreisräten zusammen.
Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises, sofern er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat bzw. nicht bestimmte Aufgaben auf weitere Ausschüsse oder auch der Landrätin zur selbständigen Erledigung übertragen hat und soweit nicht die Landrätin kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist.
Der wichtigste Ausschuss des Landkreises ist der Kreisausschuss. Er entlastet den für die Erledigung vieler Angelegenheiten zu großen und zu selten tagenden Kreistag dadurch, dass er die ihm vom Kreistag übertragenen Aufgaben erledigt und daneben die Verhandlungsgegenstände des Kreistags vorbereitet bzw. vorberät.
Der Landrätin obliegt der Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse. Daneben handelt sie aber selbständig als Organ für den Landkreis und erledigt in eigener Zuständigkeit alle laufenden Angelegenheiten. Für diese laufenden Angelegenheiten kann der Kreistag Richtlinien, insbesondere Wertgrenzen, für einzelne Geschäfte aufstellen.

